Compliance bei Schierle
Hinweisgebersystem
Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Vielen Dank für ihr Interesse am Hinweisgebersystem | Beschwerdeverfahren LkSG von Schierle.
Wir stehen für Integrität und Transparenz.
Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie ((EU) 2019/1937) erlassen. Zudem ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten, um den Schutz der Menschenrechte und bestimmter Aspekte der Umwelt entlang der Lieferketten zu stärken.
Die Umsetzung der Richtlinie und der Anforderungen des LkSG hinsichtlich eines Beschwerdeverfahrens erfolgt bei Schierle über die Einrichtung eines entsprechenden Meldesystems, bestehend aus Meldeportal und Hotline.
Über das Meldesystem können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit Schierle Kontakt haben, Rechtsverstöße, sowie Verstöße gegen den Schierle Verhaltenskodex melden sowie nach §§ 8, 9 LkSG auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich, eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind. Meldungen können anonym und vertraulich abgegeben werden. Die Meldung erreicht die Integrity GmbH als mit der Handhabung von Hinweisen extern beauftragte Ombudsstelle.
Weitere Informationen stehen auf dem Hinweisgeberportal bereit.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf eine Dienstleistung von Schierle unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.